Die gültigen
Patientenrechte
finden nicht nur bei
Ärzten
, sondern auch für
Heilpraktiker
Anwendung.
Die Reform des Gesetzes soll Patient*innen aktiver am
Behandlungsprozess
teilhaben lassen und ihnen
mehr
Selbstbestimmung
einräumen.
Wir Heilpraktiker sind in der Pflicht, unsere Praxis so zu führen, dass sie den
Anforderungen der
Gesetzgebung
folgt.
Dazu gehören auch die
Dokumentationen
unserer Arbeit sowie die Kenntnis der Patientenrechte.
Mit diesem Video informieren wir Sie über die
neuen Verpflichtungen
, die sich aus den neu
zusammengestellten Patientenrechten gegenüber ihren Behandlern ergibt.